BAG: Mindestlohn - Anrechnung einer Treueprämie und einer Schichtzulage
Das BAG hat mit Urteil vom 22.3.2017 – 5 AZR 424/16 – wie folgt entschieden:
Eine Treueprämie und eine Schichtzulage, die der Arbeitgeber für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde an den Arbeitnehmer zahlt, sind mindestlohnwirksam.