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Arbeitsrecht
17.07.2017
Arbeitsrecht
BAG: Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

Das BAG hat mit Urteil vom 26.4.2017 – 10 AZR 589/15 – wie folgt entschieden:

1. Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Tages- oder Wochenarbeitsvolumen oder das Monatssoll hinaus gearbeitet wurde, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen.

2. Dieser Zweck verlangt einen finanziellen Ausgleich erst dann, wenn die Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter überschritten wird. Darin liegt keine Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, da für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung geschuldet wird.

3. Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag selbst kann nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum geht, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen.

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