BAG: Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 - 5 AZR 195/11 - wie folgt: Ein Berufungsurteil muss auch dann einen den Anforderungen des § 69 Abs. 3 ArbGG genügenden Tatbestand enthalten, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat. Treffen die Arbeitsvertragsparteien die Vereinbarung, der Arbeitnehmer schulde die Arbeitszeit, die arbeitszeitrechtlich erlaubt sei, bestimmt sich die Frage, ob Überstunden geleistet worden sind, nach den Regeln des Arbeitszeitgesetzes unter Berücksichtigung der darin geregelten Ausgleichszeiträume.