BAG: Mehrarbeitsvergütung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.6.2008 - 5 AZR 389/07 - wie folgt: Ist tarifvertraglich ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag allein davon abhängig, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, stehen Zeiten des Erholungsurlaubs nicht der tatsächlichen Arbeitsleistung gleich.
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