: Mediation vor dem Güterichter im gesamten Bezirk des LAG Düsseldorf
Nachdem die gerichtsinterne Mediation bei drei Arbeitsgerichten erfolgreich erprobt wurde, bieten seit dem 1.8.2013 alle Arbeitsgerichte des Bezirkes und das LAG Düsseldorf die Mediation vor dem Güterichter an. § 54 Abs. 6 ArbGG sieht für das arbeitsgerichtliche Verfahren das Güterichterverfahren vor einem nicht entscheidungsbefugten Richter vor. Dieser kann die Mediation als Methode der Konfliktlösung anwenden. Anders als der Streitrichter, der eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung durchführt, arbeitet der Güterichter interessenorientiert und ermöglicht eine selbstbestimmte Lösungsfindung. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten betrachtet. Der Güterichter unterstützt die Parteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Das besondere Güterichterverfahren findet vor den Arbeitsgerichten im Rahmen einer Poollösung statt. Hierfür stehen zehn Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter als Güterichterinnen und Güterichter zur Verfügung, die alle eine qualifizierte Mediationsausbildung absolviert haben. Im Rahmen der Poollösung werden die Güterichterverfahren in speziell ausgestatteten Räumen der Arbeitsgerichte Düsseldorf (für Düsseldorf), Krefeld (für Krefeld, Duisburg, Wesel – Gerichtstag Moers), Oberhausen (für Oberhausen, Essen, Wesel – ohne Gerichtstag Moers), Mönchengladbach (für Mönchengladbach) und Solingen (für Wuppertal und Solingen) durchgeführt. Die Güterichterverhandlungen des LAG Düsseldorf finden im Güterichterraum des LAG statt. Hierfür steht ein Richter des LAG zur Verfügung, der eine qualifizierteMediationsausbildung absolviert hat.
(PM LAG Düsseldorf v. 1.8.2013)