LAG Köln: Mangelnde Arbeitsnachfrage für Leiharbeitnehmer
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 12.1.2009 – 2 Sa 1116/08 – wie folgt: Ein Leiharbeitgeber genügt seiner Darlegungslast, dass er dauerhaft für eine bestimmte Tätigkeit keine Arbeitsnachfrage habe, wenn er in der Vergangenheit seit ca. einem halben Jahr nur einen einzigen Auftraggeber hatte und dieser die Geschäftsbeziehung völlig beendet. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-949-4 unterwww.betriebs-berater.de