LAG Düsseldorf: Mangelhafte Angabe der Sozialauswahlkriterien
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.9.2013 – 5 Sa 530/13 - entschieden: Unterrichtet der Insolvenzverwalter die Agentur für Arbeit nur unvollständig über die in § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG genannten Kriterien, führt dies zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung.