: Mandantenübernahmeklausel bei einem angestellten Rechtsanwalt - Arbeitgeberwechsel
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13 - entschieden: Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die einen angestellten Rechtsanwalt verpflichtet, bei einer anschließenden unselbständigen Tätigkeit für die Dauer von zwei Jahren einen bestimmten Honoraranteil an seinen früheren Arbeitgeber abzuführen, beschränkt den Arbeitnehmer iSv. § 74 Abs. 1 HGB in seiner beruflichen Tätigkeit. Sie ist als sog. verdeckte Mandantenschutzklausel gemäß § 75d Satz 2 HGB unwirksam. Es bleibt offen, ob Mandantenübernahmeklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen einen Arbeitnehmer iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 2 BGB deshalb unangemessen beachteiligen, weil sie entschädigungslos eine Honorarabführungspflicht vorsehen, obwohl mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich die Verpflichtung endet, dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen. Ebenso bleibt offen, ob einer Auskunftserteilung aufgrund einer solchen Klausel die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit entgegensteht.