LAG Hessen: Löschung persönlicher Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 24.1.2012 – 19 SaGa 1480/11 – wie folgt: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von ihrer Homepage löschen. Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitnehmer weiter auf seiner Homepage präsentiert. Der betroffene Arbeitnehmer kann deren Löschung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen.