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Arbeitsrecht
27.10.2011
Arbeitsrecht
: Linke will Missbrauch von Werkverträgen verhindern

Die Fraktion Die Linke will den Missbrauch von Werkverträgen als Mittel zum Lohndumping verhindern. In ihrem Antrag (17/7220) schreibt sie, dass Werkverträge von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt würden. Mit so genannten Scheinwerkverträgen, bei denen es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, würden die ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen. Es sei bisher jedoch sehr schwierig, Scheinwerkverträge als solche zu identifizieren und diese von Werkverträgen abzugrenzen, heißt es in dem Antrag weiter. Die Fraktion fordert deshalb ein „Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen“, das eine so genannte Vermutungsregel enthält. Das bedeutet konkret: Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses automatisch vermutet werden, bis die Arbeitgeber das Gegenteil bewiesen haben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahme zu verankern.
(hib PM vom 11.10.2011)

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