BAG: Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
Das BAG hat mit Urteil vom 20.3.2013 - 4 AZR 622/11 - entschieden: Nach § 23 TVÜ-Bund iVm. Nr. 8 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund findet für Lehrkräfte des Bundes keine Überleitung in die neuen Entgeltgruppen des TVöD statt. Diese Sonderregelung geht der allgemeinen Bestimmung in § 4 Abs. 1 TVÜ-Bund vor. Sie ist die speziellere Norm für besondere Berufsgruppen im Bereich des Bundes, die in der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund ausdrücklich genannt sind.