BAG: Leistungsbescheide“ des PSV sind nur Mitteilungen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9.2010 – 3 AZR 546/08 – wie folgt: „Leistungsbescheide“ des Pensions-Sicherungs-Vereins sind lediglich Mitteilungen nach § 9 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes. Es handelt sich um Wissens-, nicht um Willenserklärungen. Ansprüche für die Zukunft können aus ihnen nicht hergeleitet werden. Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes können jedoch Ansprüche entstehen, wenn der Empfänger des „Leistungsbescheides“ im Vertrauen auf dessen Richtigkeit Vermögensdispositionen getroffen oder zu treffen unterlassen hat, die er auch für die Zukunft nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen bzw. nachholen kann.