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Arbeitsrecht
31.08.2012
Arbeitsrecht
BAG: Lehrkräfte - vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten - Zulage nach § 14 TV-L

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.7.2012 - 10 AZR 203/11 - wie folgt: Die Anwendung von § 14 TV-L setzt voraus, dass sich die Eingruppierung des Beschäftigten nach den Eingruppierungsvorschriften des TV-L richtet (nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder zunächst §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, seit 1. Januar 2012 §§ 12, 13 TV-L einschließlich der Entgeltordnung). Auf Lehrkräfte, die nach § 2 Nr. 3 ÄTV Nr. 1 in der Vergütungsgruppe eingruppiert sind, die der Besoldungsgruppe vergleichbarer Beamter entspricht, findet § 14 TV-L keine Anwendung. Diese Lehrkräfte können einen Anspruch wegen der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nur nach beamtenrechtlichen Grundsätzen geltend machen.

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