BAG: Lehrervergütung und Funktionsstelle – Änderung der Schülerzahl
Das BAG hat mit Beschluss vom 18.6.2014 – 10 AZR 625/13 – entschieden:
Angestellten stellvertretenden Schulleitern an Sekundarschulen im Land Sachsen-Anhalt steht eine Zulage nach den für beamtete Lehrkräfte geltenden Vorschriften nur an Schulen mit mehr als 360 Schülern zu. Sind die in den Lehrereingruppierungsrichtlinien in Bezug genommenen schulbezogenen besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zulage nicht erfüllt, kann nach diesen Richtlinien einer vergleichbaren angestellten Lehrkraft die Zulage nicht durch eine Ermessensentscheidung gewährt werden.