BAG: Kurzarbeit und Urlaub (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08
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Leitsätze des Verfassers
1. Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, mit der die Arbeitszeit auf „Null" verringert wird, befreit den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber ihm vor Einführung der Kurzarbeit Urlaub für Zeiten gewährt hat, in denen später Kurzarbeit Null erfolgt.
2. Der Arbeitnehmer hat anderenfalls Anspruch auf Ersatzurlaub, §§ 283, 280 Abs. 1, 275 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB. Denn der Arbeitgeber hat, wenn er Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen einführt, die hierdurch nachträglich eintretende Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung zu vertreten.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Prof. Dr. Stefan Lunk, RA, FAArbR, LATHAM & WATKINS LLP
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