BAG: Kürzung einer Sonderzahlung aus wirtschaftlichen Gründen
Der zehnte Senat entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 10 AZR 119/07 -, im Zusammenhang mit der Kürzungsbefugnis eines Apothekeninhabers für eine Sonderzahlung aus dem BRTV wie folgt: Allgemein gehaltene Hinweise auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland und pauschaler Vortrag zur Verfehlung von Umsatzzielen, zum Rückgang des Umsatzes, zu Gewinnverfall oder Unrentabilität oder zur Notwendigkeit der Einsparung von Personalkosten genügen zur Darlegung der Notwendigkeit der Kürzung nicht.
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