LAG Rheinland-Pfalz: Kürzung des Weihnachtsgelds bei langer Krankheit
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.3.2010 – 6 Sa 723/09 – wie folgt: Ein Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld bis auf Null kürzen, wenn der Arbeitnehmer lange krank war. Der Arbeitgeber darf ebenso die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Zudem kann der Arbeitgeber die rechtliche Möglichkeit nutzen, eine solche Gratifikation zu kürzen. In der vorliegenden Formulierung heißt es: „Die etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.“