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Arbeitsrecht
25.02.2011
Arbeitsrecht
BVerfG: Kürzung der Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom

11.1.2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 - wie

folgt: Die Verfassungsbeschwerden wurden

durch das Gericht zurückgewiesen. Die Beschwerden

betreffen die Frage, ob die Kürzung

von Renten wegen Erwerbsminderung, deren Bezug

vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt,

mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die

Beschwerdeführer werden durch die angegriffenen

Behörden- und Gerichtsentscheidungen sowie

durch die Neuregelung des Zugangsfaktors

in § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB VI nicht in ihren

Grundrechten verletzt. Die Einführung eines gekürzten

Zugangsfaktors bei Beginn der Erwerbsminderungsrente

vor Vollendung des 63. Lebensjahres

durch § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB VI betrifft

den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum.

Die Vorschrift bestimmt Inhalt und Schranken

des Eigentums und greift hierbei zugleich in

bestehende Rentenanwartschaften ein. Die Regelung

ist jedoch verfassungsgemäß, weil sie einem

Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig

ist. Vor allem ist auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes

durch die vom Gesetzgeber geschaffenen

Übergangsregelungen hinreichend

Rechnung getragen worden.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-563-1

unter www.betriebs-berater.de

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