BAG: Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.4.2008 – 2 AZR 699/06 – wie folgt: Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine erste Kündigung zu einem bestimmten Termin Kündigungsschutzklage verbunden mit einem – vorläufigen – Weiterbeschäftigungsantrag, so wird eine auf dieselben Gründe gestützte zweite spätere, aber zum selben oder sogar einem früheren Beendigungstermin ausgesprochene Kündigung nicht nach § 7 KSchG wirksam, weil der Kläger diese nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist – sondern erst später – ausdrücklich angegriffen hat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1673-1 unter www.betriebs-berater.de