BAG: Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 6.11.2008 – 2 AZR 701/07 – wie folgt: Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes finden i. R. d. Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung steht der Berücksichtigung des Lebensalters i. R. d. Sozialauswahl nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ist nach dem AGG zulässig.
(PM BAG vom 6.11.2008)