BAG: Kündigungsschutz für Wahlbewerber für ein Mandat im Europäischen Parlament
Das BAG hat mit Urteil vom 18.5.2017 – 2 AZR 79/16 – wie folgt entschieden:
Die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 EuAbgG setzt voraus, dass die Kündigung auf Gründen beruht, die im Zusammenhang mit der Kandidatur für ein Mandat im Europäischen Parlament stehen.