LAG Rheinland-Pfalz: Kündigung wegen Verstoßes gegen Sicherheitsregeln
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.3.2009 – 6 Sa 725/08 – wie folgt: Der ständige Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Sicherheitsbestimmungen des Betriebs rechtfertigt eine Kündigung. Dies stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber insbesondere dann nicht hinnehmen muss, wenn entsprechende Abmahnungen ohne Erfolg geblieben sind. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1581-2 unterwww.betriebs-berater.de