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Arbeitsrecht
09.04.2009
Arbeitsrecht
LAG Köln: Kündigung wegen Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.8.2008 – 4 Sa 590/08 – wie folgt: Die fristgerechte Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters ist wirksam, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Dementsprechend wurde,weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Kurz darauf rauchte der Arbeiter erneut im Lager, worauf ihm erneut fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigungsschutzklage dagegen blieb in beiden Instanzen erfolglos. (PM LAG Köln vom 30.3.2009)

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