BAG: Kündigung wegen Verlusts der betrieblichen Fahrerlaubnis
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.6.2008 – 2 AZR 984/06 – wie folgt: Der Verlust einer Fahrerlaubnis kann bei einem Kraftfahrer sowohl einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB als auch einen personenbedingten Grund zur Kündigung i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen, da er zu einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot führt. Der Entzug bzw. der Verlust einer innerbetrieblich erteilten Betriebsfahrberechtigung steht grundsätzlich dem Verlust einer gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis nicht gleich. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2066-1 unter www.betriebs-berater.de