LAG Hessen: Kündigung wegen Missbrauch von Bonuspunkten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.8.2010 – 2 Sa 422/10 – wie folgt: Der Missbrauch von Bonuspunkten durch einen Mitarbeiter kann nicht immer ohne Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen. Nach Ansicht des Gerichts konnte vorliegend nicht auf eine Abmahnung verzichtet werden. Dem Mitarbeiter hätte die Gelegenheit gegeben werden müssen, sein Verhalten entsprechend auszurichten. Eine uneinsichtige Fortsetzung könne nicht angenommen werden. Der Hinweis auf ein Bedienerhandbuch stelle keinen ausreichenden Hinweis dar.