ArbG Berlin: Kündigung wegen Manipulationsverdachts
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 21.8.2008 - 2 Ca 3632/08 -, dass eine fristlose Kündigung gegenüber einer Kassiererin wirksam sein kann, wenn der dringende Verdacht besteht, eine Kassiererin habe verlorengegangene Pfandbons von Kunden gesammelt und zu Lasten des Arbeitgebers eingelöst, um die Erlöse im Wege des Mitarbeiterkaufs zu verbrauchen.
(PM LAG Berlin-Brandenburg vom 21.8.2008)