BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer - Klagefrist
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.2.2008 - 2 AZR 864/06 -, dass die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG erst ab der Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamtes an den Arbeitnehmer beginnt, wenn der Arbeitgeber ihm in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor nach § 85 SGB IX die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einzuholen, kündigt.
(Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 13.2.2008)
Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Hecht.