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Arbeitsrecht
15.07.2020
Arbeitsrecht
BAG: Kündigung in der Air-Berlin-Insolvenz - Annahmeverzug - Grundurteil

Das BAG hat mit Urteil vom 13.2.2020 – 6 AZR 208/19 – wie folgt entschieden:

Der Erlass eines Grundurteils kommt gemäß § 304 Abs. 1 ZPO nur in Betracht, wenn der Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist. Dies setzt grundsätzlich einen bezifferten Leistungs- oder Feststellungsantrag voraus (Rn. 28).

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