BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.9.2008 - 2 AZR 560/07 - wie folgt: Macht eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten
in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes betriebliches Erfordernis.
(PM BAG vom 18.9.2008)