LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung einer Betriebsvereinbarung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.9. 2008 – 14 Sa 866/08 – wie folgt: Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber ist wirksam, sofern lediglich von den Arbeitnehmern noch nicht erdiente Zuwachsraten entfallen und eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens der Grund für die Kündigung ist. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2794-3 unterwww.betriebs-berater.de