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Arbeitsrecht
04.12.2018
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Krankheitsbedingte Kündigung; tarifliche Kündigungseinschränkung; Rechtsmissbrauch; Auflösungsantrag

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 21.9.2018 – 2 Sa 774/18 – wie folgt entschieden:

1) Das Berufen auf eine tarifliche Kündigungseinschränkung kann grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sein. Es ist im konkreten Fall nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der anwaltlich vertretene Arbeitnehmer vor Jahren anlässlich eines Betriebsübergangs der Auffassung war, dass der betreffende Tarifvertrag nicht zur Geltung käme, nunmehr aber - zutreffend - der Auffassung ist, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.

2) Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers gem. §§ 9; 10 KSchG kommt nur dann in Betracht , wenn die Kündigung nicht auch aus einem anderen Grund als der Sozialwidrigkeit unwirksam ist.

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