LAG Baden-Württemberg: Kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.1.2014 – 1 Sa 17/13 - entschieden: Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzungeines Betriebsparkplatzes (hier:Großparkplatzeines Klinikums) besteht jedenfallsdannnicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht berechtigterweise davonausgehen,derArbeitgeberwerdeauchkünftig kostenlose Parkplätze bereitstellen. Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Parkplatznutzung erhobenwerden, ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren bzw. im Falle der Nichteinigung von der Einigungsstelle festzulegen.