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Arbeitsrecht
27.02.2019
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung wegen der Religion - verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes des Landes Berlin

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 27.11.2018 – 7 Sa 963/18 – wie folgt entschieden:

1.  Zur Bindungswirkung nach Art. 31 BVerfGG an die Entscheidung des BVerfG vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - BVerfGE 138, 296

2.  Ein Kopftuchverbot, wie § 2 VerfArt29G BE 2005 es vorsieht, kann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSv § 8 AGG nur dann darstellen, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden besteht.

3.  Das Berliner Neutralitätsgesetz kann verfassungskonform ausgelegt werden (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16)

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