LAG Berlin-Brandenburg: Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung wegen der Religion - verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes des Landes Berlin
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 27.11.2018 – 7 Sa 963/18 – wie folgt entschieden:
1. Zur Bindungswirkung nach Art. 31 BVerfGG an die Entscheidung des BVerfG vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - BVerfGE 138, 296
2. Ein Kopftuchverbot, wie § 2 VerfArt29G BE 2005 es vorsieht, kann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSv § 8 AGG nur dann darstellen, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden besteht.
3. Das Berliner Neutralitätsgesetz kann verfassungskonform ausgelegt werden (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16)