BAG: Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren
Das BAG hat mit Urteil vom 19.5.2015 – 9 AZR 837/13 – wie folgt entschieden:
1. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert jedem Stellenbewerber ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (Bewerbungsverfahrensanspruch).
2. Der Bewerbungsverfahrensanspruch richtet sich gegen denjenigen, der durch den Vertragsschluss, den der Bewerber im Wege der Konkurrentenklage erstrebt, rechtlich gebunden werden soll. Soweit nicht bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht, kann der Bewerber den Bewerbungsverfahrensanspruch nur mit Erfolg geltend machen, wenn er bereit ist, in die Dienste des Arbeitgebers zu treten.