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Arbeitsrecht
17.09.2020
Arbeitsrecht
BAG: Kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst im Land Brandenburg - Reduzierung der Sollarbeitszeit bei dienstplanmäßig „Frei“ an einem gesetzlichen Feiertag - Gleichbehandlungsgrundsatz

Das BAG hat mit Urteil vom 24.6.2020 – 6 AZR 15/19 – wie folgt entschieden:

1. Tarifvertragliche Blankettverweisungen auf beamtenrechtliche Bestimmungen sind zulässig. Sie entsprechen dem sachlichen Bedürfnis, eine Gleichbehandlung der oft nebeneinander unter gleichen Arbeitsbedingungen tätigen angestellten und beamteten Beschäftigten sicherzustellen (Rn. 19).

2. § 3 Abs. 2 BbgAZVPFJ verpflichtet den Dienstherrn nicht zur Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für gesetzliche Feiertage, an denen der Beschäftigte unabhängig vom Feiertag aus Gründen der Dienstplanung nicht zu arbeiten braucht (Rn. 21 ff.). Diese Regelung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (Rn. 25 ff.).

3. Um kommunalen feuerwehrtechnischen Einsatzdienst handelt es sich bei Einsätzen vor Ort, die ein aktives Tätigwerden des Beschäftigten am Brand- bzw. Katastrophenort erfordern und in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich bzw. unter widrigsten Bedingungen, die mit vielfältigen Risiken für Leben und Gesundheit verbunden sind, zu erbringen sind (Rn. 29).

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