: Kleinbetriebsklausel bei ausländischem Betriebsteil
Der in § 23 Abs. 1 KSchG verwendete Begriff des „Betriebs" bezeichnet in Deutschland gelegene Betriebe.
Jedenfalls solche im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht dem deutschen Recht unterliegen, zählen auch dann bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht mit, wenn die ausländische Arbeitsstätte mit einer deutschen einen Gemeinschaftsbetrieb bildet.
BAG-Entscheidung vom 26.3.2009 - 2 AZR 883/07