BAG: Kleinbetriebsklausel bei „Verwaltung“
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.11.2009 – 2 AZR 383/08 – wie folgt: Im öffentlichen Dienst muss der Schwellenwert des § 23 KSchG in der „Verwaltung“ überschritten werden, in der der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Dabei ist jedenfalls eine Einheit, die als Arbeitgeber eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist, als „Verwaltung“ anzusehen. Ob die Grundsätze über den Gemeinschaftsbetrieb auf die „Verwaltung“ übertragbar sind, bleibt offen.