BAG: Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Geltung einer tariflichen Ausschlussfristenregelung aufgrund Betriebsvereinbarung?
Das BAG hat mit Urteil vom 25.2.2015 — 5 AZR 481/13 wie folgt entschieden:
1. Die Betriebsparteien haben eine umfassende Kompetenz zur Regelung von materiellen und formellen Arbeitsbedingungen.
2. Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen kann auch durch die statische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Eine dynamische Bezugnahme auf tarifliche Regelungen ist den Betriebsparteien dagegen verwehrt.
3. Die Regelungskompetenz der Betriebsparteien ist im Bereich der freiwilligen Mitbestimmung begrenzt durch § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, dessen Sperrwirkung nicht von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers abhängt.
4. Eine Bindung der Arbeitnehmer an Pflichten oder Obliegenheiten durch eine unwirksame Betriebsvereinbarung kann nicht mittels ihrer Umdeutung gewonnen werden.
5. Bestimmungen einer unwirksamen Betriebsvereinbarungen können arbeitsvertraglich als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden.