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Arbeitsrecht
19.12.2018
Arbeitsrecht
BAG: Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht - Vertragsergänzung

Das BAG hat mit Urteil vom 24.10.2018 – 10 AZR 69/18 – wie folgt entschieden:

1. Im Rahmen der Rücksichtnahmepflicht des § 241 Abs. 2 BGB muss grundsätzlich kein Vertragsteil gleichrangige eigene Interessen hinter die des anderen zurückstellen (Rn. 25).

2. § 241 Abs. 2 BGB begründet kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers an der Behauptung falscher Tatsachen durch den Arbeitgeber gegenüber Dritten (Rn. 26).

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