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Arbeitsrecht
09.03.2010
Arbeitsrecht
BAG: Kinderbezogener Ortszuschlag eines Teilzeitbeschäftigten

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.2.2010 – 6 AZR 809/08 – wie folgt: Der kinderbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT-O teilzeitbeschäftigten Angestellten wird nach der Überleitung seines vollbeschäftigten Ehegatten in den TVöD nicht gemäß § 34 Abs. 1 BAT-O zeitanteilig gekürzt. Diese Kürzungsregelung findet gemäß § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT-O nach wie vor keine Anwendung, weil dem in den TVöD übergeleiteten Ehegatten gemäß § 11 der Überleitungstarifverträge eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung zustünde, wenn er das Kindergeld bezöge. (PM BAG vom 25.2.2010)

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