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Arbeitsrecht
28.10.2008
Arbeitsrecht
BAG: Keine erforderliche Schulung für Betriebsrat

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.5.2008 - 7 AZR 90/07 - wie folgt: Der Besuch einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, auf der Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden, kann für ein Betriebsratsmitglied nicht erforderlich sein, wenn die Schulung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet und der Betriebsrat zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung absehen kann, dass das zu schulende Mitglied bis zum Ablauf der Amtszeit die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Grundkenntnisse nicht mehr einsetzen kann.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2457-1 unter www.betriebs-berater.de

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