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Arbeitsrecht
14.02.2014
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Keine Versetzung in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb kraft tariflichem Direktionsrecht

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.10.2013 – 16 Sa 622/13 - entschieden: 1. Durch einen Tarifvertrag kann der Arbeitgeber, da die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien durch § 2 KSchG begrenzt ist, nicht wirksam ermächtigt werden, Arbeitnehmer gegen ihren Willen in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb zu versetzen, in dem jedenfalls auch die Zwecke verfolgt werden, dass die Arbeitnehmer durch einen Wechsel zu konzernangehörigen oder externen anderen Arbeitgebern ihr Arbeitsverhältnis beenden bzw. dass sie als Leiharbeitnehmer tätig werden. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag im Übrigen das Ziel verfolgt, die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen einer etwaigen Arbeitslosigkeit nach einer bereits jetzt absehbaren Einstellung des gesamten Geschäftsbetriebs zu schützen, z. B. durch Qualifizierungsmaßnahmen. 3. Die Unwirksamkeit der Regelung von wesentlichen Pflichten der Arbeitnehmer im Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb führt zur Unwirksamkeit der Versetzung in diesen Betrieb. Dem kann nicht entgegengehalten werden, unwirksame Verpflichtungen führten aufgrund ihrer Unbeachtlichkeit zu keinem Nachteil für den Arbeitnehmer. 4. Eine Zuordnung oder Versetzung zu einem Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb ändert den Inhalt der Arbeitsleistung auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Anschluss an die Zuordnung oder Versetzung unter ausdrücklichem Hinweis auf die weiterhin bestehende Zugehörigkeit zum Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb vorübergehend wieder auf seinen alten Arbeitsplatz abgeordnet wird. 5. Eine Zuordnung oder Versetzung in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb kann zulässigerweise mit der Feststellungsklage gerichtlich überprüft werden.

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