BAG: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens
Das BAG hat mit Urteil vom 21.2.2017 – 1 AZR 367/15 - wie folgt entschieden: Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.