LAG Berlin-Brandenburg: Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter Erwerbsminderungsrente
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.5.2019 – 5 Sa 1709/18 – wie folgt entschieden:
Unionsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 gebieten nicht, dass § 7 Abs. 4 BUrlG dahingehend auszulegen ist, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter Erwerbsminderungsrente dessen Beendigung gleichzustellen ist oder dass für diesen Fall neben § 7 Abs. 4 BUrlG ein gesonderter Anspruch auf Urlaubsabgeltung tritt.