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Arbeitsrecht
08.03.2013
Arbeitsrecht
OLG Dresden: Keine Löschung eines E-Mailaccount nach Kündigung

Wird im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses von einer Partei für die andere ein E-Mail-account angelegt, darf dieser nach Kündigung des Vertrages solange nicht gelöscht werden, wie nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Die Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadensersatzanspruch auslösen.
OLG Dreden, Beschluss vom 5.9.2012 – 4 W 961/12

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