LAG Schleswig-Holstein: Keine Kündigung wegen Verkennung einer Notrufsituation
Das LAG entschied in seinemUrteil vom 16.6.2010 –3Sa144/10–wiefolgt: EinemlangjährigbeschäftigenArbeitnehmer, dermitderBetreuungundBeaufsichtigungvonInternatsgästenbetraut ist,kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellunghätteleistenmüssen, jedochgutenGlaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat. (PM LAG Schleswig-Holstein vom 19.7.2010)