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Arbeitsrecht
05.08.2010
Arbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein: Keine Kündigung wegen Verkennung einer Notrufsituation

Das LAG entschied in seinemUrteil vom 16.6.2010 –3Sa144/10–wiefolgt: EinemlangjährigbeschäftigenArbeitnehmer, dermitderBetreuungundBeaufsichtigungvonInternatsgästenbetraut ist,kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellunghätteleistenmüssen, jedochgutenGlaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat. (PM LAG Schleswig-Holstein vom 19.7.2010)

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