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Arbeitsrecht
25.01.2008
Arbeitsrecht
LAG Nürnberg: Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter

 

LAG Nürnberg : Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06: Eine Betriebsstilllegung liegt nicht vor, wenn 3 Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch 9/15/16,5 Monate über den behaupteten Stilllegungstermin hinaus mit Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-217-5

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