LAG Nürnberg: Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter
LAG Nürnberg : Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06: Eine Betriebsstilllegung liegt nicht vor, wenn 3 Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch 9/15/16,5 Monate über den behaupteten Stilllegungstermin hinaus mit Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-217-5