LAG Berlin: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.12.2011 – 15 Sa 1264/11 – wie folgt: Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine angebotene freie Stelle kann durch Betriebsvereinbarung nicht dahingehend fingiert werden, dass hierin eine „unmissverständliche, ernsthafte und endgültige“ Ablehnungserklärung liegt.