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Arbeitsrecht
22.05.2008
Arbeitsrecht
BAG: Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 - wie folgt: Wird ein Arbeitnehmer der DB Netz AG während der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen und besteht infolgedessen für ihn ein Beschäftigungsverbot nach § 5 ArbZG während der im Voraus geplanten Arbeitszeit, hat er keinen Anspruch auf Gutschrift der ausgefallenen Zeit auf seinem gemäß § 5 AZTV-S geführten Arbeitszeitkonto. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus § 9 Abs. 5 und Abs. 8 AZTV-S noch aus gesetzlichen Bestimmungen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1169-2 unter www.betriebs-berater.de

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