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Arbeitsrecht
13.01.2011
Arbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein: Keine Arbeit in der Nachmittagsschicht

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2010 – 3 SaGa 14/10 – wie folgt: Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte VerteilungderArbeitszeit dazuführt, dass nichtimbetriebsüblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss konkreteUmstände anführen und beweisen, inwiefern diegewünschte zeitliche Lage derArbeit nicht durch zumutbare Änderungen der Betriebsabläufeoder Einsatz einer inseinSchichtsystemintegriertenErsatzkraftermöglichtwerdenkann.
(PM LAG vom 20.12.2010)

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